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BVerwG, 21.05.1960 - VIII C 97.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1960 - I A 40/60
- BVerwG, 21.05.1960 - VIII C 97.60
- BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 15.02.1961 - IV B 178.60
Rechtsmittel
Da diese Regelung erst am 1. April 1960 in Kraft getreten ist, kann es den Klägern nicht als Verschulden angerechnet werden, daß der Kläger zu 1) der Rechtslage bis zum 31. März 1960 entsprechend sich für befugt hielt, die Beschwerde selbst einzulegen, wie er das am 4. Mai 1960, also innerhalb der Beschwerdefrist, getan hatte (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG VIII C 97.60 -).